| Was das Etikett verrät Von Jahrgang bis Qualität Ein Etikett ist die Visitenkarte des Weines - und zugleich auch sein Pass: Die Angaben vermitteln viele Informationen, die beim Weineinkauf wichtig sind - vom Jahrgang bis zur Qualität. Eine kleine Etikettenkunde am Beispiel eines deutschen Qualitätsweins. Diese Angaben sind Pflicht: | Qualitätsstufe (6): In Deutschland gibt es vier Qualitätsstufen: Tafelwein und Landwein, die eine untergeordnete Rolle spielen, sowie Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A. - vergleichbar dem italienischen D.O.C., dem französischen A.O.C. oder der spanischen D.O.) und Qualitätswein mit Prädikat, seit diesem Jahr Prädikatswein genannt (in Italien wiederum auf einer Stufe mit D.O.C.G., in Frankreich mit A.O.C. und in Spanien der D.O.C.). Während es dabei in Italien oder Frankreich je nach Region unterschiedlichste Anforderungen gibt, gelten die Kennzeichnungen und Vorgaben in Deutschland noch als relativ übersichtlich. Q.b.A.s müssen zu 100 Prozent aus dem genannten Anbaugebiet und den dort zugelassenen Rebsorten stammen, Prädikatsweine wie Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein dürfen nur aus einer Sorte gekeltert sein. Das Prädikat orientiert sich u.a. am Mostgewicht. Anbaugebiet (3): Verweis auf den regionalen Großraum, in dem der Wein angebaut und gekeltert wurde. In Deutschland gibt es 13 größere Weinanbaugebiete: Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen, Württemberg. Inhalt/Alkoholgehalt (8): meist 75 cl / Angabe meist in Volumenprozent (1 Volumenprozent entspricht einem Alkoholgehalt von 1 ml Alkohol in 100 ml Wein/Spirituose) Erzeuger/Abfüller (1, 7): Angaben erfolgen meist in Kurzform. In Deutschland wie in ganz Europa darf eine Adresse, in der der Name eines Qualitätsweinanbaugebietes oder -bereichs enthalten ist, auf einem Tafel- oder Landwein nicht (!) erscheinen und wird in der Regel durch die Postleitzahl ersetzt. Amtliche Prüfnummer (5): wird nach einer amtlichen Qualitätsprüfung vergeben, zwingend für deutsche Qualitätsweine.
| Diese Angaben sind freigestellt: - Jahrgang: Wird bei einem Qualitätswein der Jahrgang genannt, dann muss der Wein zu mindestens 85 % aus diesem Jahrgang stammen. Bei Tafelweinen darf im Übrigen kein Jahrgang angegeben werden. Der ausgewählte Wein ist ein 2005/2006er.
- Weinort und Lage (2): Die Lage zu nennen, ist bei deutschen Weinen üblich. Gemeint ist das oft nur wenige Hektar große Anbaugebiet, mitunter ein einzelner Weinberg - eher eine Angabe für Kenner.
- Rebsorte (4): Es kann die Rebsorte angegeben werden, aus der der Wein zu mindestens 85 % gekeltert wurde. Die Angabe zweier Rebsorten ist ebenfalls möglich, dann muss der Wein aber zu 100% aus diesen Rebsorten bestehen. Oft kommt noch eine Geschmacksangabe wie "Trocken", "Halbtrocken" etc. hinzu.
Darüber hinaus machen die Winzer - in der Regel auf dem Rückenetikett - immer öfter auch Angaben zu den Jahrgangsbedingungen oder geben Tipps zum Servieren, von der Trinktemperatur bis zur Speisenempfehlung. |
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